Kosten und Erstattung

Für eine gute Lebensqualität ist es wichtig, sich innerlich im Gleichgewicht und psychisch gesund zu fühlen.

Informationen zum Thema Kosten und Erstattung

Kostenerstattung durch die Krankenkassen

Als Ärztin für Psychiatrie und Psychotherapie erfülle ich die Voraussetzungen für die Kostenübernahme einer psychotherapeutischen Behandlung durch Privatversicherungen und Beihilfestellen. Bei mir ist als Behandlungsverfahren tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie möglich. Gleichfalls analytische Psychotherapie. Die Kosten für ärztliche Psychotherapie richten sich nach der aktuell gültigen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Bei privaten Versicherungen und den Beihilfestellen gibt es unterschiedliche Vertragsgestaltungen. Eine Rückfrage beim Versicherer ist zu empfehlen. Sie sollten in Erfahrung bringen, in welchem Umfang eine Kostenübernahme möglich ist. Die Anzahl der Sitzungen pro Jahr und auch die Gebührenerstattung pro Jahr sollten vorher angefragt werden. Informieren Sie sich ebenfalls über den üblichen Ablauf und die notwendigen Formulare bei Ihrer Versicherung. In Bezug auf die Kostenübernahme bei Ihrer Versicherung bin ich Ihnen gerne behilflich.

Auch bei gesetzlichen Krankenversicherungen gibt es die Möglichkeit, eine Kostenerstattung für ambulante Psychotherapie zu beantragen. Voraussetzung ist, dass zeitnahe und dringend Psychotherapie notwendig ist und aufgrund von Engpässen bei kassenärztlich zugelassenen Praxen für Psychotherapie die Wartezeit auf einen Psychotherapieplatz im empfohlenen Behandlungsverfahren sehr lang wäre.

Viele weitere hilfreiche Informationen sowie Hinweise zur Beantragung von Kostenerstattung von Psychotherapie durch die gesetzlichen Krankenkassen finden Sie u.a. auf den Seiten von

Therapie.de bei „Alles Wissenswerte zu Psychotherapie“
https://www.therapie.de/psyche/info/fragen/wichtigste-fragen/psychotherapie-kostenerstattung/

der Psychotherapeuten-Kammer NRW
https://www.ptk-nrw.de/aktuelles/meldungen/detail/kostenerstattung-fuer-psychotherapie-gemaess-13-absatz-3-sgb-v-weiterhin-moeglich-und-geboten

und der Bundes-Psychotherapeuten-Kammer
https://www.bptk.de/
https://www.wege-zur-psychotherapie.org/

Bei der Suche nach Praxen für Psychotherapie mit kassenärztlicher Zulassung sind auch die Seiten „Therapeutensuche“ auf den Internetseiten der regionalen kassenärztlichen Vereinigungen KVWL und KVNo hilfreich.
https://www.kvwl.de/arztsuche
https://patienten.kvno.de/praxissuche

Kosten

Beratung

120 €

60 Minuten

Supervision

120 €

60 Minuten